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GmbH-Gründung

Als Unternehmesform ist die Rechtsform der GmbH die derzeit wohl häufigste Gesellschaftsform. Die Gesellschaft kann nur durch die notarielle Beurkundung des Gesellschaftvertrages (Satzung) wirksam errichtet werden. Im "Normalfall" wird die Bestellung eines Geschäftsführers durch Beschluss der Gesellschafterversammlung im Rahmen der Gründung mitbeurkundet. Für die Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister ist die Anmeldung bei dem zuständigen Registergericht in öffentlich beglaubigter Form einzureichen, deren Entwurf der Notar übernimmt und die sowohl die Versicherung des Geschäftsführers (§ 8 Abs. 3 GmbHG) als auch die Belehrung nach § 53 Abs. 2 BZRG beinhaltet.

Eine betreuende und zusätzlich zu vergütende Tätigkeit des Notars liegt vor, wenn er die der Anmeldung beizufügende Liste der Gesellschafter (§ 8 Abs. 1 Nr. 3 GmbHG) fertigt.

Für die genannten Tätigkeiten berechnet der Notar bei einem Stammkapital von 25.000,00 EUR folgendes:

  • für die Bekundung des Gesellschaftsvertrages
    eine doppelte Gebühr nach § 36 Abs. 2 KostO 168,00 €,
  • für die Beurkundung der Geschäftsführerbestellung
    eine doppelte Gebühr nach § 47 KostO 168,00 €
    ,
  • für den Entwurf der Anmeldung nebst Beglaubigung der Unterschrift
    eine halbe Gebühr nach §§ 145 Abs. 1, 38 Abs. 2 Nr. 7 KostO 42,00 €
    ,
  • für die Anfertigung der Gesellschafterliste (betreuende Tätigkeit)
    eine halbe Gebühr nach § 147 Abs. 2 KostO 13,00 €
  • für die Erzeugung der XML-Strukturdateien mittels Software XNotar für das Handelsregister
    eine halbe Gebühr nach § 147 Abs. 2 KostO 24,00 €,
  • für die Erzeugung einer qualifizierten Signatur bezüglich der Gesellschafterliste
    Mindestgebühr nach §§ 55 Abs. 1 S. 2, 33 KostO 10,00 EUR,
  • für deren Übermittlung an das Handelsregister
    eine halbe Gebühr nach § 147 Abs. 2 KostO 10,00 EUR.


Hinzu kommen die Auslagen (ca. 25 EUR) nebst Telefon und Porto sowie die Umsatzsteuer von derzeit 19 %. Für die Fertigung von Abschriften etc. wird eine Dokumentenpauschale von i. d. R. 0,50 EUR je Seite berechnet. Deren Höhe richtet sich im wesentlichen nach dem Umfang der Satzung und der Anzahl der Abschriftsempfänger.

Wird die GmbH nur durch einen Gesellschafter errichtet, ermäßigt sich die Gebühr für die Beurkundung des Gesellschaftsvertrages auf 84,00 €. Die Höhe der Betreuungsgebühr ist ein Richtwert.

 


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