Ein Regelwerk für das Ende der Ehe

 

Eine Scheidungsvereinbarung kann eine Menge Zank und Geld sparen.
Scheiden tut nicht nur weh, sondern kann auch sehr teuer werden. Besonders wenn sich die Eheleute erbittert um den Kühlschrank, die Konten und die Kinder streiten. Bestens verdienen Scheidungsanwälte an den Trennungen, weil viele Ehepartner nicht wissen, daß eine Scheidung auch kostengünstig sein kann. Nur bei den wenigsten der nahezu 190 000 Scheidungen pro Jahr werden Notare eingeschaltet. Dabei können sie ganz erheblich dazu beitragen, daß eine Ehe schneller, nervenschonender und insbesondere billiger gelöst wird.

 

Was viele nicht wissen:
Während eine Scheidung mit zwei Anwälten im Normalfall schnell 15.000 Mark kosten kann, geht eine einvernehmliche Trennung mit der Hilfe eines Notars schon für weniger als die Hälfte der Gebühren über die Bühne. Insoweit lohnt es sich, wenn die scheidungswilligen Ehepartner vor einem Gang zum Rechtsanwalt den Notar aufsuchen und mit diesem die Möglichkeit einer einverständlichen Scheidung erörtern.

 

Voraussetzung für eine einverständliche Scheidung ist nach dem Gesetz, daß die Ehegatten eine Vereinbarung über die Scheidungsfolgen getroffen haben, in der zumindest folgende Punkte geregelt sind:

 

Zusätzlich lassen sich im Rahmen der notariellen Scheidungsvereinbarung weitere Fragen regeln, wie beispielsweise

Durch jede Regelung, die in der Scheidungsvereinbarung getroffen wird, wird das gerichtliche Scheidungsverfahren entschärft und verkürzt. Insbesondere weiß jeder Ehegatte, was ihn nach der Scheidung erwartet. Er kennt anhand der Scheidungsvereinbarung auf den Pfennig genau seine Zahlungsverpflichtungen und Ansprüche. Dagegen ist man vor Gericht und auf hoher See bekanntlich in Gottes Hand und weiß nie genau, wo man ankommt.

 

Wollen sich die Ehepartner möglichst rasch nach dem einjährigen, obligatorischen Trennungsjahr scheiden lassen, haben sie nach Abschluß einer Scheidungsvereinbarung die Möglichkeit, sich in einem vereinfachten gerichtlichen Verfahren gemeinsam nur noch durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Demgegenüber muß sich bei einer streitigen Ehescheidung jeder Ehepartner durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

 

Aufgrund der zuvor bei dem Notar ausgehandelten Scheidungsvereinbarung besteht im Rahmen der gerichtlichen Vertretung durch einen Rechtsanwalt keine Gefahr, daß einer der Ehepartner übervorteilt wird: Der Notar ist nämlich aufgrund seines öffentlichen Amtes zu strikter Neutralität verpflichtet und hat darauf zu achten, daß die Interessen beider Ehepartner ausreichend berücksichtigt werden.
Seine Aufgabe kann der Notar allerdings nur dann erfüllen, wenn er umfassend über die Verhältnisse der Eheleute informiert wird. Voraussetzung dafür ist ein offenes Gespräch. Die Schweigepflicht des Notars garantiert dabei absolute Vertraulichkeit. Die einverständliche Scheidung aufgrund einer notariellen Scheidungsvereinbarung erspart dafür im gerichtlichen Verfahren Fragen des Familienrichters nach dem Grund des Scheiterns der Ehe, da das Gericht aufgrund der Scheidungsvereinbarung vom gegenseitigem Einverständnis der Ehegatten hinsichtlich der Scheidung ausgeht.

 

Die Ehegatten werden nach der Scheidung um die Erfahrung reicher sein, daß eine einvernehmliche Regelung nicht nur die menschlichen und wirtschaftlichen Bedürfnisse aller Beteiligten am besten berücksichtigen kann, sondern ihnen auch eine Trennung und Scheidung ohne zusätzliche Verletzungen in gegenseitiger Achtung ermöglicht. Gerade dies ist von besonderer Bedeutung, wenn aus der Ehe gemeinsame Kinder hervorgegangen sind. Denn auch wenn eine Ehe gescheitert ist - die gemeinsame Elternschaft besteht noch fort.

 

Die Notarkammern empfehlen:

 

Bevor die Rechtsanwälte und der Familienrichter das letzte Wort in einem "Scheidungskrieg" haben, lohnt es sich oftmals zunächst gemeinsam einen Notar aufzusuchen und die Möglichkeiten einer einverständlichen Scheidung auszulosen. Wer das Verfahren richtig kennt, kann wenigstens die finanziellen Schmerzen einer Trennung lindern. Darüber hinaus eröffnet sich vielfach die Möglichkeit, gemeinsame, von beiden Ehepartnern akzeptierte Lösungen für die Zeit nach einer Scheidung zu treffen. Jeder Ehegatte weiß, was er erhält bzw. zu zahlen hat. Eine clevere Scheidung nützt so beiden Seiten - und damit dem zukünftigen Glück.

 

 

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